Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket
Allgemeine Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern außerschulische Lernförderung in Anspruch zu nehmen, wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels gefährdet ist. Als wesentliches Lernziel gilt dabei die Versetzung oder Aufrückung in die nächste Klassenstufe, das Erreichen des Schulabschlusses des gewählten Bildungsgangs bzw. das Erreichen eines ausreichenden Lernniveaus im Sinne des jeweiligen Landesschulrechts. Der Bedarf an ergänzender außerschulischer Lernförderung wird von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern festgestellt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Familien, die Leistungen nach dem SGB II/Arbeitslosengeld II beziehen
- Familien, die Leistungen nach dem SGB VII/Sozialhilfe beziehen
- Familien, die nach § 6b BKGG Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen
- Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wer ist nicht anspruchsberechtigt?
- Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) oder Ausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen
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