Anerkernnungssystem für Schüler*innen der Oberschulen
Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden besondere Leistungen gewürdigt.
Zielgruppe & Kriterien
Besondere schulische und außerschulische Leistungen von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 7 bis 10 folgender Oberschulen werden künftig einmal im Jahr gewürdigt:
- Karl-Sellheim-Schule
- Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule
- Schule Finowfurt
- Oberschule am Rollberg
- Oberschule mit Grundschule Schwanebeck
- Tobias-Seiler-Oberschule
- Europaschule Werneuchen
- Oberschule Klosterfelde
- Oberbarnim-Oberschule
- Oberschule der Montessorischule Niederbarnim
- Private Oberschule Blumberg
- Freie Naturschule Barnim
Voraussetzung für die Würdigung ist das Zutreffen zwei der folgenden Kriterien:
- sehr gute Leistungen im Arbeits- und Sozialverhalten und in den Fächern oder deutliche Verbesserungen im Arbeits- und Sozialverhalten und/oder in den Fächern
- Engagement in der Schule
- Engagement außerhalb der Schule im Interesse der Schule
Verfahren
Der Einschätzungszeitraum ist das vorangegangene Schuljahr.
1. Vorschlag der Klassenkonferenz zu Schülerin/Schüler
2. Entscheidung zur Würdigung durch Schulleitung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgremien
3. Bekanntgabe der zu würdigenden Schüler/innen an das Liegenschafts-und Schulverwaltungsamt bis 4 Wochen vor Schuljahresende
4. Festlegung Art und Rahmen der Würdigung durch Schulleitung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgremien + Bekanntgabe an das Liegenschafts-und Schulverwaltungsamt
Die Auszeichnung sollte an den Interessen der Schüler/innen anknüpfen und möglichst individuell sein.
Denkbar wären:
- Bücher, Sportgeräte, Sach- oder Bildungsgutscheine
- Taschengeldzahlungen bis max. 30€ im Monat
- Übernahme von Kosten für Kulturveranstaltungen oder Mitgliedbeiträge
- gemeinsame Ausflüge
Finanzierung
Die Höhe des zu Verfügung gestellten Budgets der Schule richtet sich nach Anzahl der Schüler/innen der Jahrgänge 7 bis 10.